Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Präsenz- und Online-Beschulung während der Corona-Krise finden Sie [hier].

Im Folgenden beantworten wir Fragen, die Schülerinnen und Schüler häufig ihren Lehrkräften stellen:

Vom Ostbahnhof aus, der mit allen S-Bahnen, der U-Bahn-Linie 5 und Bussen zu erreichen ist, sind es ca. 10 Minuten Fußweg bis zur Orleansstraße 4. Die nächsten Bushaltestellen zur Schule (Auerfeldstraße) werden  von den Linien 58 und 62 (auch vom Ostbahnhof abfahrend) sowie 68 angefahren.

Nein, es stehen auf dem Schulgelände keine Parkplätze zur Verfügung.

Die Telefonnummer des Lehrerzimmers ist 089 233-48945.

Mobiltelefone müssen im Unterricht ausgeschaltet in der Schultasche bleiben. Nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft darf das Handy für Unterrichtszwecke verwendet werden.

Der bewegliche Ferientag ist am 19.05.2023.

Ja, die Fax-Nummer ist 089 233-48948 (Sekretariat).

Zwischen den Gebäudeteilen D  und E dürfen volljährige Schülerinnen und Schüler hinter der brückenartigen Verbindung der Gebäudeteile rauchen. Es sind die Aschenbecher zu benutzen.

Krankheitsbedingte Versäumnisse müssen über das Online-Formular am Tag der  Abwesenheit gemeldet werden. Sollte ein Leistungsnachweis verpasst werden, müssen Sie ein Attest über das dementsprechende Online-Formular einreichen. 

Die Auszubildenden führen ihren Ausbildungsnachweis einschließlich der Berichte wöchentlich bis zur Ergebnismitteilung der bestandenen Abschlussprüfung.

Der Wochenbericht soll während der Praxiszeiten erstellt werden. Die Ausbildenden sollen die Berichte und Eintragungen wöchentlich abzeichnen.

Zusätzlich müssen je Ausbildungsjahr mindestens drei individuelle Berichte von den Auszubildenden erarbeitet werden. Die Themen geben die Ausbildungspraxen vor. Die Berichte sind von den Ausbildenden abzuzeichnen. Die individuellen Berichte sollen ebenso während der Praxiszeiten erstellt werden.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Ausbildungsnachweis zusammengestellt:

Anleitung zum Führen und zur Kontrolle von Ausbildungsnachweisen (PDF | 104 KB)

Im Aufenthaltsraum D 3.05 befindet sich ein Kopierer für Schülerinnen und Schüler. An diesem dürfen Sie einzelne Blätter, nicht aber ganze Skripten nachkopieren. Den Token, um den Aufenthaltsraum zu öffnen, erhalten Sie im Sekretariat.

Nein, die schriftliche Abschlussprüfung besteht man auch ohne Beantwortung der Röntgenfragen. Die Prüflinge, die diese Fragen nicht oder unzureichend beantworten, erhalten aber dann keinen Röntgenschein.

In der praktischen Prüfung sind in jedem Fall Röntgenfragen zu beantworten. Kann man sie nicht lösen, hat man sehr häufig nicht genügend Punkte für eine bessere Note bzw. um die praktische Prüfung zu bestehen.