Unterrichtsorganisation

Unterrichtsorganisation bei dreijähriger Ausbildung

An der Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte wird der Unterricht als Teilzeitunterricht in Tagesklassen angeboten. Die Auszubildenden besuchen im ersten Lehrjahr die Berufsschule an 1,5 Tagen, im zweiten und dritten Lehrjahr an einem Tag pro Woche. Es wird versucht, die Wochentagswünsche der Ausbildungspraxen bei der Klasseneinteilung zu erfüllen. Unterrichtszeit:
  • Beginn: 08:00 Uhr oder 08:45 Uhr
  • Ende: 15:15 Uhr oder 16:00 Uhr

Stundenanzahl in den jeweiligen Jahrgangsstufen:

10. Klasse

13 Unterrichtsstunde, je 45 Minuten an 1,5 Tagen

11. Klasse

9 Unterrichtsstunden, je 45 Minuten an 1 Tag

12. Klasse

9 Unterrichtsstunden, je 45 Minuten an 1 Tag

Verkürzte Ausbildungszeit

Die Ausbildungszeit kann auf Antrag bei Mittlerer Reife um ein halbes Jahr auf 2,5 Jahre verkürzt werden. Mit Abitur, Fachabitur oder abgeschlossener Ausbildung ist eine Verkürzung um ein Jahr auf zwei Jahre Ausbildungszeit möglich.

Der Antrag auf Verkürzung muss bis spätestens sechs Monate nach Ausbildungsbeginn bei dem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) gestellt werden. Von der Webseite des ZBV München und [hier] können Sie das Antragsformular herunterladen.

Nach Möglichkeit wird in der 12. Jahrgangsstufe eine Verkürzerklasse eingerichtet. Die Verkürzerklasse ist eine 12. Klasse, die nur von Auszubildenden besucht wird, die zum Schulhalbjahr die Prüfung ablegen und bisher noch keine 12. Klasse besucht haben. Für das Erlernen der ihnen fehlenden Ausbildungsinhalte (Inhalte des 2. Schulhalbjahres der 12. Klasse) sind diese selbst verantwortlich.

Alle übrigen Auszubildenden, die die Ausbildung verkürzen, bleiben in ihren zugeteilten Klassen. Auch diesen Schülerinnen und Schülern können einige Unterrichtsinhalte nicht in der Schule vermittelt werden. Sie können jedoch in verschiedenen Feldern freiwilligen Förderunterricht besuchen.

Vorgezogene Prüfung

Bei guten Noten können Auszubildende die Prüfung ein halbes Jahr vor dem regulären Termin schreiben, wenn die/der Auszubildende an der Berufsschule gute Noten hat und auch in der Praxis gute Leistungen bringt. Dabei muss aber die Mindestausbildungszeit von zwei Jahren eingehalten werden.

Laut einer Richtlinie der Zahnärztekammern zum Berufsbildungsgesetz bedeutet “gute Noten an der Berufsschule”, dass der Gesamtdurchschnitt der bisherigen schulischen Leistungen 2,0 oder besser sein muss.

Anträge auf eine vorgezogene Abschlussprüfung können erst im zweiten Schulhalbjahr der 11. Klasse gestellt werden. Die Antragsformulare sind entweder bei den Lehrkräften Nicole Martin oder Anna Katharina Westermair der Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte oder beim ZBV erhältlich. [Zum Antragsformular mit Informationsblatt…]

Nach Möglichkeit wird in der 12. Jahrgangsstufe eine Verkürzerklasse eingerichtet. Die Verkürzerklasse ist eine 12. Klasse, die nur von Auszubildenden besucht wird, die zum Schulhalbjahr die Prüfung ablegen und bisher noch keine 12. Klasse besucht haben. Für das Erlernen der ihnen fehlenden Ausbildungsinhalte (Inhalte des 2. Schulhalbjahres der 12. Klasse) sind diese selbst verantwortlich.

Alle übrigen Auszubildenden, die die Ausbildung verkürzen, bleiben in ihren zugeteilten Klassen. Auch diesen Schülerinnen und Schülern können einige Unterrichtsinhalte nicht in der Schule vermittelt werden. Sie können jedoch in verschiedenen Feldern freiwilligen Förderunterricht besuchen.