Veröffentlichung im Zahnärztlichen Anzeiger, Ausgabe 01/2019, Seiten 10 und 11
Alle Jahre wieder – die Abschlussprüfung im Januar!
von Sylvia Goblirsch, Fachlehrkraft Abrechnungswesen/Prüfungsausschussmitglied
Hat Ihre Praxis Auszubildende, die im Januar 2019 die Abschlussprüfung zur ZFA ablegen? Sie können den reibungslosen Ablauf der Prüfung dadurch unterstützen, indem Sie Ihren diese Informationen an die Hand geben.
Die Durchführung der Prüfung liegt in den Händen des ZBV – der Ansprechpartner ist dort Herr Cosboth (Tel. 089 72480-308).
Weiterhin können sich die Auszubildenden, die daran teilnehmen, in der Berufsschule ab sofort im Schaukasten im 3. Stock – neben Raum 335 – über den aktuellen Stand der Termine informieren. Hier erfahren sie rechtzeitig ihre Prüfungsnummer, den Raum in dem sie ihre Prüfung abzulegen haben, die Terminpläne und noch vieles mehr. Es gibt immer wieder Teilnehmerinnen, die am Tag der Prüfung noch nicht wissen, in welchem Raum sie sich einfinden müssen.
Die schriftliche Prüfung beginnt am Mittwoch, 16. Januar 2019 pünktlich um 8:30 Uhr. Die Prüfungsteilnehmer/innen müssen sich auf Verlangen des Aufsichtsführenden ausweisen können (Personalausweis).
- Mit den Prüfungsunterlagen werden den Teilnehmern zugelassene Hilfsmittel ausgeteilt. Das sind Hilfslisten für den Bereich Abrechnungswesen. Selbst mitgebrachte Listen dürfen nicht verwendet werden.
- Die Prüflinge bringen mit: Schreibgeräte und einen funktionierenden Taschenrechner.
- Es kann nicht auf das Handy zurückgegriffen werden, da diese am Tag der Prüfung – wenn mitgebracht – im Kuvert der Prüfungsaufgaben abgelegt werden müssen.
- Die Prüflinge sollten sich für die Pause leichte Kost und aus-reichend zu trinken mitnehmen, damit sie die Zeit zum Entspannen und Auftanken ausnützen können.
- Der Zeitplan für den Ablauf der schriftlichen Prüfung ist den Teilnehmerinnen bekannt.
Hier zur Sicherheit noch einmal eine Kurzfassung:
Behandlungsassistenz (einschließlich Röntgen): 08:30 – 10:00 Uhr
Praxisorganisation und -verwaltung: 10:00 – 11:00 Uhr
Pause: 11:00 – 11:45 Uhr
Abrechnungswesen: 11:45 – 13:15 Uhr
Wirtschafts- und Sozialkunde: 13:15 – 14:00 Uhr
Was geschieht, wenn aus verschiedenen Gründen der Prüfungsbewerber nicht zum oben genannten Termin erscheint?
- Sollte ein Prüfling durch Krankheit verhindert sein, muss unverzüglich eine schriftliche Krankmeldung (Attest) im ZBV eingehen. Die Abwesenheit an der Prüfung gilt dann als entschuldigt. Im Juni kann dann die Erstprüfung abgelegt werden.
- Ein Rücktritt von der Prüfung vor Beginn ist ebenfalls möglich. Dazu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem ZBV nötig. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt (s.o.).
- Ein Nichtantreten der Prüfung oder ein Rücktritt von der begonnenen Prüfung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt als unentschuldigt und die Prüfung damit als nicht bestanden.
Die gerade beschriebenen Situationen gelten ebenfalls für die praktische Prüfung und die ggf. nötige mündliche Ergänzungsprüfung.
Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Berufsschule geben ihrer/ihren Auszubildenden ein umfangreiches fachliches Wissen mit auf den Weg, um die Prüfung zur ZFA mit sehr guten Ergebnissen abschließen zu können.