Veröffentlichung im Zahnärztlichen Anzeiger 02/2018 mit dem Artikel auf Seite 12 und 13.
Auswertung der Umfrage –
Ergebnis: Es findet am 28. Februar kein Ausbilderabend statt
von Linda Depner (GL) und Maria Westermair (Dipl.Hdl.)
An der Berufsschule haben wir momentan 1091 Auszubildende in allen 3 Ausbildungsjahren aus 692 Zahnarztpraxen. Im November wurde an alle Zahnarztpraxen, die ausbilden eine Umfrage versendet. Leider haben wir von den 692 an geschriebenen Zahnarztpraxen nur 69 Rückmeldungen erhalten, d.h. nur 10 % der Zahnarztpraxen haben diese Umfrage beantwortet.
An dem Ausbilderabend haben von den 69 Rückmeldungen nur 40 Zahnarztpraxen Interesse bekundet, das sind nur knapp 6% der Ausbildungspraxen, sodass wir uns entschieden haben, den Ausbilderabend in diesem Jahr nicht durchzuführen.
Herzlichen Dank an alle Ausbildungspraxen, die uns eine Rückmeldung gegeben haben.
Bei der Umfrage wurden folgende Themen angesprochen:
1. Information über den Leistungsstand der Auszubildenden
Jeder Auszubildende ist verpflichtet, eine Notenübersicht zu führen. Für die 10. Klassen befindet sich diese Vorlage im Logbuch. Die 11. und 12. Klassen erhalten zum Jahresbeginn die jeweilige Übersicht. Aus dieser Übersicht geht auch hervor, wie viele Leistungsnachweise zu erbringen sind. Auf Verlangen des Ausbilders ist diese von dem Auszubildenden jederzeit vorzulegen. An der Berufsschule gibt es keine Zwischenzeugnisse. Wenn zum Halbjahr schlechte Noten von Ihrer/Ihrem Auszubildenden erzielt wurden, wird von der Klassenleitung eine Notenmitteilung in der Woche vom 19. – 23. Februar der/dem Schüler/-in mitgegeben. Diese ist vom Ausbildenden zu unterschreiben.
2. Fragen zum Unterrichtsstoff und zum Berichtsheft
Das Kultusministerium schreibt den Unterrichtsstoff für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte vor. Seit 2001 werden die Prüfungsbereiche Behandlungsassistenz, Abrechnungswesen und Praxisorganisation und -verwaltung in Lernfeldern unterrichtet. Der aktuelle Lehrplan für ZFAs ist [hier] nachzulesen. Das Berichtsheft, das die Zahnärztekammer herausgibt, schreibt den Ausbildungsrahmenplan vor, d.h. was wann der/die Ausbildende (=Zahnärztin/ Zahnarzt) dem Auszubildenden beibringen soll. Hierbei ist jeweils nur eine Unterschrift mit Datum vom Ausbildenden und Auszubildenden zu leisten. Natürlich kann der Ausbildende vom Auszubildenden verlangen, dass er zusätzlich einen Tätigkeitsbericht schreibt. Die Kammer schreibt zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung folgende Themen vor, die ausführlich im Berichtsheft zu behandeln sind:
- Darstellung der Hygienekette
- Ablauf der Vitalexstirpation
- Ablauf der Osteotomie
- Ablauf der Herstellung einer Brücke
- Außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren
Für die Röntgenprüfung erhalten die Azubis ein Röntgenheft, das sie in der Praxis ausfüllen sollen. Hier ist im Rahmen der dualen Ausbildung zu gewährleisten, dass die praktische Ausbildung in der Zahnarztpraxis stattfindet. Zur theoretischen Unterstützung finden in der Schule 20 Stunden zum Thema Röntgen statt.
Die Zahnärztekammer sieht keinen extra Rahmenplan für KFO-Ausbildungspraxen vor. Jedoch ist jede KFO-Praxis (genauso wie Auszubildende beim Bundeswehrzahnarzt) verpflichtet, den Auszubildenden für mindestens 12 Wochen seiner Ausbildungszeit in eine Zahnarztpraxis zu senden. Alternativ ist es auch möglich, die Auszubildenden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr je einen Tag pro Woche in einer Zahnarztpraxis ausbilden zu lassen.
Nach wie vor sind wir an einem intensiven Austausch interessiert, um die Qualität der Berufsausbildung der Auszubildenden zu verbessern.
Ausbilder haben während des Schuljahres die Möglichkeit, mit den Lehrerkräften Kontakt aufzunehmen.