Beurlaubung vom Unterricht
Sehr geehrte Ausbilder,
Falls Sie Ihre Auszubildende bzw. Ihren Auszubildenden aus praxisorganisatorischen Gründen (Personalmangel, interne oder außerbetriebliche Fortbildungen etc.) vorzeitig aus oder auch ganztägig vom Unterricht befreien lassen möchten, müssen Sie vorher einen formlosen schriftlichen Antrag an bs-zahnmedizin@muenchen.de stellen. Erst wenn Sie eine Genehmigung Ihres Antrags von uns erhalten, wird die oder der Auszubildende aus dem Unterricht entlassen. Bitte stellen Sie diesen Antrag möglichst frühzeitig. Eine Befreiung für einen ganzen Tag ist nur einmal pro Schuljahr möglich und setzt voraus, dass an diesem Schultag keine Leistungsnachweise geschrieben werden. Ohne Genehmigung werden an diesem Tag geschriebene Leistungsnachweise mit der Note 6 und die Abwesenheit als schuldhafter Fehltag gewertet. Ein unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht stellt eine Verletzung der Schulpflicht dar.