Führung des Berichtshefts
Berichtsheft ZFA mit Ausbildungsbeginn vor dem Schuljahr 2022/2023
Das Kultusministerium schreibt den Unterrichtsstoff für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte vor. Seit 2001 werden die Prüfungsbereiche Behandlungsassistenz, Abrechnungswesen und Praxisorganisation und -verwaltung in Lernfeldern unterrichtet. Der aktuelle Lehrplan für ZFAs ist [hier] nachzulesen. Das Berichtsheft, das die Zahnärztekammer herausgibt, schreibt den Ausbildungsrahmenplan vor, d.h. was wann der/die Ausbildende (=Zahnärztin/ Zahnarzt) dem Auszubildenden beibringen soll. Hierbei ist jeweils nur eine Unterschrift mit Datum vom Ausbildenden und Auszubildenden zu leisten. Natürlich kann der Ausbildende vom Auszubildenden verlangen, dass er zusätzlich einen Tätigkeitsbericht schreibt. Die Kammer schreibt zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung folgende Themen vor, die ausführlich im Berichtsheft zu behandeln sind:
- Darstellung der Hygienekette
- Ablauf der Vitalexstirpation
- Ablauf der Osteotomie
- Ablauf der Herstellung einer Brücke
- Außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren
Für die Röntgenprüfung erhalten die Azubis ein Röntgenheft, das sie in der Praxis ausfüllen sollen. Hier ist im Rahmen der dualen Ausbildung zu gewährleisten, dass die praktische Ausbildung in der Zahnarztpraxis stattfindet. Zur theoretischen Unterstützung finden in der Schule 20 Stunden zum Thema Röntgen statt.
Die Zahnärztekammer sieht keinen extra Rahmenplan für KFO-Ausbildungspraxen vor. Jedoch ist jede KFO-Praxis (genauso wie Auszubildende beim Bundeswehrzahnarzt) verpflichtet, den Auszubildenden für mindestens 12 Wochen seiner Ausbildungszeit in eine Zahnarztpraxis zu senden. Alternativ ist es auch möglich, die Auszubildenden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr je einen Tag pro Woche in einer Zahnarztpraxis ausbilden zu lassen.