Gastschulverhältnis

Was ist ein Gastschulverhältnis?

Jede Berufsschule darf nur von Schülerinnen und Schülern besucht werden, deren Ausbildungsbetrieb im Schulsprengel liegt. Welche Orte zum Schulsprengel gehören, steht auf einem Merkblatt. Will eine Auszubildende/ein Auszubildender, die/der nicht im Schulsprengel wohnt, trotzdem die Münchner Berufsschule besuchen, muss sie/er einen Antrag stellen. Ein Antrag ist auch erforderlich, wenn sie/er im Schulsprengel wohnt, aber im Münchner Umland zur Schule gehen will. Der Antrag ist erforderlich, da der Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule (= Gastschule) vom Schulaufwandsträger der abgebenden Schule (= Sprengelschule) Geld erhält. Die Schülerin/der Schüler hat bei Genehmigung des Antrags den Status “Gastschüler”.

Wie stellt man einen Antrag auf ein Gastschulverhältnis?

Besorgen eines Antragsformulars

Die Anträge können in unserem Schulsekretariat abgeholt werden. Der Antrag steht auch als Download zur Verfügung: [Gastschulverhältnis (Antrag)]

Ausfüllen des Antrags

Die Schülerin oder der Schüler muss nur die Vorderseite ausfüllen (Teil A und Teil B). Sprengelschule ist die Schule, die man nicht besuchen will (= abgebende Schule). Gastschule ist die gewünschte Schule (= aufnehmende Schule). Die Adressen der einzelnen Schulen sind aus dem Merkblatt für die Sprengeleinteilung ersichtlich.

Begründungen für das Gastschulverhältnis können z. B. sein:

  • Die Sprengelschule bietet nicht den notwendigen Schultag an.
  • Die Fahrtzeit zur Sprengelschule ist zu lange. (In diesem Fall ist eine Fahrplanübersicht mit dem Antrag einzureichen. Ein Vordruck für diese Fahrplanübersicht ist im Sekretariat erhältlich und steht zum Download bereit: [Fahrplanübersicht (Anlage zum Gastschulantrag)].
  • Die Schülerin oder der Schüler wechselte erst nach einiger Zeit den Ausbildungsplatz, so dass ein Verlassen der Klassengemeinschaft nicht zumutbar ist.
  • Die Schülerin oder der Schüler spricht kaum deutsch und hat in der Gastschule eine Mitschülerin oder einen Mitschüler, die/der sie unterstützt.
  • Die Schulklassen in der Sprengelschule sind zu groß.

Einreichen des Antrags

Der Antrag muss an der Sprengelschule abgegeben werden. Diese Schule leitet den Antrag weiter.

Das Genehmigungsverfahren

  1. Die abgebende Berufsschule und der Schulaufwandsträger der abgebenden Berufsschule nehmen zum Antrag Stellung.
  2. Danach äußern sich die aufnehmende Schule und der Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule zu dem Antrag.
  3. Stimmen beide Parteien dem Antrag zu, ist der Antrag auf jeden Fall genehmigt.
  4. Bestehen Unstimmigkeiten, entscheidet die Bezirksregierung.
  5. Während des Genehmigungsverfahrens ist die Schülerin oder der Schüler verpflichtet, den Unterricht an der Sprengelschule zu besuchen (Ausnahmen bei sozialen Härten).
  6. Die Schülerin oder der Schüler wird von der besuchten Schule informiert, ob das Gastschulverhältnis genehmigt wurde oder nicht.