Rechtliche Vorschriften 

Die Ausbildung zur/zum zahnmedizinischen Fachangestellten findet im “Dualen System” statt, d. h. sowohl der Unterricht an der Berufsschule als auch die Unterweisungen in der Ausbildungspraxis sind Teile der Ausbildung. 

Aufgrund der Kulturhoheit ist für den Berufsschulunterricht der Freistaat Bayern zuständig. Für alle bayerischen Schulen gelten das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEU) und die Bayerische Schulordnung (BaySchO) vom 10.07.2018.

Die Bestimmungen des BayEUG und der BaySchO sind für die Berufsschulen in der Berufsschulordnung (BSO) genauer erläutert.

Die BSO berücksichtigend wurde eine Schulordnung für unsere Schule erstellt. Die Stadt München hat außerdem für den EDV-Unterricht eine Nutzungsordnung für IuK-Technologie beschlossen.

Die Bestimmungen des BayEUG und der BaySchO sind für die Berufsschulen in der Berufsschulordnung (BSO) genauer erläutert.

Die BSO berücksichtigend wurde eine Schulordnung für unsere Schule erstellt. Die Stadt München hat außerdem für den EDV-Unterricht eine Nutzungsordnung für IuK-Technologie beschlossen.

Die Unterrichtsinhalte und Unterrichtsfächer wurden nach Vorgaben der Kultusministerkonferenz vom Bayr. Kulturministerium im Lehrplan für zahnmedizinische Fachangestellte zusammengefasst.

Zuständig für die betriebliche Ausbildung ist der Bund. Daher ist die Rechtsgrundlage der betrieblichen Ausbildung, das Berufsbildungsgesetz (BBiG), ein Bundesgesetz. Dieses Gesetz gilt für alle Ausbildungsberufe im dualen System.

Der Ausbildungsrahmenplan und die sachliche und zeitliche Gliederung für die Ausbildung zur/zum zahnmedizinischen Fachangestellten finden sich in der Ausbildungsordnung für zahnmedizinische Fachangestellte. Die Ausbildungsordnung enthält auch Vorschriften über die Prüfungsordnung.

Für minderjährige Auszubildende gilt auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).