Veröffentlichung im Zahnärztlichen Anzeiger, Ausgabe 10/2020, Seite 27

Nachholung der Zwischenprüfung vom 19. – 23. Oktober an der Berufsschule

von Maria Westermair

Die während des „Lockdowns“ in der Corona-Pandemie abgesagten Zwischenprüfung vom 22. April 2020 wird im Zeitraum am 19. – 23. Oktober an der Berufsschule in den jeweiligen Klassen stattfinden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben somit die Möglichkeit, ihren Kenntnisstand zu überprüfen und ggf. Defizite bis zur Abschlussprüfung auszugleichen. Gleichzeitig erfüllen sie mit Ablegen der Zwischenprüfung die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Die Anmeldelisten der Zwischenprüfung April 2020 werden durch den ZBV aktualisiert. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Zwischenprüfung erfolgt als Multiple Choice Prüfung und dauert 60 Minuten. Eine Benotung gibt es bei der Zwischenprüfung
nicht, es wird lediglich der prozentuale Anteil an richtig gelösten Aufgaben angegeben.

Die Zwischenprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsgebiete:

  1. Durchführen von Hygienemaßnahmen und Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
    (15 – 20 Aufgaben)
  2. Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen einschließlich Implantologie
    (15 – 20 Aufgaben)
  3. Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen (entsprechend Lehrplan ohne ZE-/PAR-/Prophylaxe-Positionen)
    (15 – 20 Aufgaben)

Die Zwischenprüfung 2013 steht online auf der Homepage der BLZK unter Aus-, Fort- und Weiterbildung – Zahnärztliches Personal
– Prüfungen zur Prüfungsvorbereitung zu Übungszwecken frei zur Verfügung.