Veröffentlichung im Zahnärztlichen Anzeiger, Ausgabe 01/2019, Seiten 10 und 11

Alle Jahre wieder – die Abschlussprüfung im Januar!

von Sylvia Goblirsch, Fachlehrkraft Abrechnungswesen/Prüfungsausschussmitglied

Hat Ihre Praxis Auszubildende, die im Januar 2019 die Ab­schlussprüfung zur ZFA ablegen? Sie können den reibungslo­sen Ablauf der Prüfung dadurch unterstützen, indem Sie Ihren diese Informationen an die Hand geben.

Die Durchführung der Prüfung liegt in den Händen des ZBV – der Ansprechpartner ist dort Herr Cosboth (Tel. 089 ­72480-308).

Weiterhin können sich die Auszubildenden, die daran teil­nehmen, in der Berufsschule ab sofort im Schaukasten im 3. Stock – neben Raum 335 – über den aktuellen Stand der Ter­mine informieren. Hier erfahren sie rechtzeitig ihre Prüfungs­nummer, den Raum in dem sie ihre Prüfung abzulegen haben, die Terminpläne und noch vieles mehr. Es gibt immer wieder Teilnehmerinnen, die am Tag der Prüfung noch nicht wissen, in welchem Raum sie sich einfinden müssen.

Die schriftliche Prüfung beginnt am Mittwoch, 16. Januar 2019 pünktlich um 8:30 Uhr. Die Prüfungsteilnehmer/innen müs­sen sich auf Verlangen des Aufsichtsführenden ausweisen kön­nen (Personalausweis).

  • Mit den Prüfungsunterlagen werden den Teilnehmern zuge­lassene Hilfsmittel ausgeteilt. Das sind Hilfslisten für den Bereich Abrechnungswesen. Selbst mitgebrachte Listen dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Prüflinge bringen mit: Schreibgeräte und einen funktionierenden Taschenrechner.
  • Es kann nicht auf das Handy zurückgegriffen werden, da diese am Tag der Prüfung – wenn mitgebracht – im Kuvert der Prüfungsaufgaben abgelegt werden müssen.
  • Die Prüflinge sollten sich für die Pause leichte Kost und aus-reichend zu trinken mitnehmen, damit sie die Zeit zum Ent­spannen und Auftanken ausnützen können.
  • Der Zeitplan für den Ablauf der schriftlichen Prüfung ist den Teilnehmerinnen bekannt.

Hier zur Sicherheit noch einmal eine Kurzfassung:

Behandlungsassistenz (einschließlich Röntgen): 08:30 – 10:00 Uhr
Praxisorganisation und -verwaltung: 10:00 – 11:00 Uhr
Pause: 11:00 – 11:45 Uhr
Abrechnungswesen: 11:45 – 13:15 Uhr
Wirtschafts- und Sozialkunde: 13:15 – 14:00 Uhr

Was geschieht, wenn aus verschiedenen Gründen der Prü­fungsbewerber nicht zum oben genannten Termin erscheint?

  • Sollte ein Prüfling durch Krankheit verhindert sein, muss unverzüglich eine schriftliche Krankmeldung (Attest) im ZBV eingehen. Die Abwesenheit an der Prüfung gilt dann als entschuldigt. Im Juni kann dann die Erstprüfung abgelegt werden.
  • Ein Rücktritt von der Prüfung vor Beginn ist ebenfalls möglich. Dazu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem ZBV nötig. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt (s.o.).
  • Ein Nichtantreten der Prüfung oder ein Rücktritt von der begonnenen Prüfung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt als unentschuldigt und die Prüfung damit als nicht bestanden.

Die gerade beschriebenen Situationen gelten ebenfalls für die praktische Prüfung und die ggf. nötige mündliche Ergän­zungsprüfung.

Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Berufsschule geben ihrer/ihren Auszubildenden ein umfangreiches fachliches Wissen mit auf den Weg, um die Prüfung zur ZFA mit sehr guten Ergebnissen abschließen zu können.